In diesem Zusammenhang ist ein erstes Mal festzuhalten, dass die Schadenschätzung nicht den tatsächlich erlittenen, sondern den versicherungsrelevanten Schaden ermittelt (ANDREAS RÜEGG, in: Glaus/Honsell [Hrsg.], Gebäudeversicherung, 2009, S. 249; vgl. auch die nachstehenden Erwägungen 4.2 ff.).