D. Der Verwaltungsrat der Assekuranz (im Folgenden: Vorinstanz) überprüfte in der Folge die Kostenzusammenstellung von F.. Sie behandelte die Einsprache an der Sitzung vom 14. Dezember 2018 (mitgeteilt an die A. am 20. Dezember 2018, act. 2.9). Der Einsprache wurde teilweise stattgegeben und die Verfügung vom 17. Juli 2018 „nachgebessert und neu auf Fr. 632'520.-- ausgestellt (abzüglich Selbstbehalt)“. Die Auszahlung der ersten Teilzahlung sei auf das neue Verhältnis Schadensumme/Versicherungswert hochzurechnen, was einen Wert von 59,3% ergebe.