Beschwerdeergänzung: Die Assekuranz Appenzell Ausserrhoden habe aufgrund des Brandfalls vom 13. April 2018 der Gebäudeeigentümerin für den Wiederaufbau eine Schadensumme von voraussichtlich Fr. 920‘300.-- zuzüglich 5% Zins seit 13. April 2018 zu bezahlen. Die Änderung der Schadenssumme bleibe vorbehalten. Prozessualer Antrag in der Replik: Es sei eine Instruktionsverhandlung mit dem Instruktionsrichter bzw. Referenten des Obergerichts in dieser Angelegenheit mit den Parteien durchzuführen mit dem Ziel das Beweisthema und die Beweisabnahme und die Vorgaben für den Experten festzulegen.