Anschliessend sei er die restliche Strecke zu seinem Wohnort gefahren, ohne anzuhalten und den Anhänger anzuschauen. Er habe gedacht, er könne auch noch die restliche Strecke zu seinem Wohnort fahren. Bei der erwähnten Liegenschaft habe die Fahrzeugkombination unverändert angetroffen werden können. Der Sachtransportanhänger habe einen desolaten Zustand aufgewiesen. Die Siloballe habe die Seitenwände des Sachtransportanhängers nach aussen und gegen beide Räder des Anhängers gedrückt. Nach dem Abladen der Siloballe sei ersichtlich gewesen, dass der komplette Boden des Sachtransportanhängers gebrochen gewesen sei.