Neue Vorbringen könnten jederzeit angepasst und auch im Rahmen von Schlussbemerkungen nachgetragen werden. In der Replik bringt die Beschwerdeführerin vor, dass eine Gegenüberstellung der Gesamteinnahmen aus der Kurtaxe gemäss den Jahresrechnungen der Gemeinde C. und derjenigen der Beschwerdeführerin und ihrem Schwesterbetrieb, dem Hotel F., eine rechtsungleiche Vereinnahmung zeige.