HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Aufl. 2020, Rz. 1098), liesse sich doch ansonsten die Kurtaxenerhebung aufgrund der Auflösung des Verkehrsvereins bis zur Änderung des Reglements nicht mehr erfüllen und müssten insbesondere sämtliche seit dem Jahr 2008 rechtskräftig verfügten Kurtaxen nachträglich in Frage gestellt werden.