19 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Gemeinde C.). Da der Verkehrsverein seit dem Jahr 2008 nicht mehr existiert, besteht kein externes Organ mehr, welches nach Art. 6 KTR die Kurtaxen anstelle des Gemeinderats einziehen kann. Auch wenn zweifellos in diesem Punkt ebenfalls ein Anpassungsbedarf des Kurtaxenreglements vorhanden ist, liegt es auf der Hand, dass die Kurtaxen gegenwärtig durch den Gemeinderat eingezogen werden, da der Gemeinde auf diesem Gebiet aufgrund