5.4 Es trifft zu, dass die Kurtaxen offenbar seit dem Jahr 2008 nicht von dem gemäss Kurtaxenreglement zuständigen Verkehrsverein eingezogen werden. Allerdings gilt es hierbei zu berücksichtigen, dass der Gemeinderat das leitende, planende und vollziehende Organ der Gemeinde ist und alle Befugnisse ausübt, die nicht ausdrücklich den Stimmberechtigten vorbehalten oder einem anderen Organ übertragen sind (Art. 18 Abs. 1 des Gemeindegesetzes, bGS 151.55 und Art. 19 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Gemeinde C.).