5.2 Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass die Kurtaxe durch die funktionell und sachlich unzuständige Behörde veranlagt worden sei. Eine einseitige Rücknahme der Delegation sei ausgeschlossen. Hierzu hätte das Kurtaxenreglement aufgehoben oder angepasst werden müssen. Die Gemeinde verletze damit das Legalitätsprinzip. Fälle der funktionellen und sachlichen Unzuständigkeit stellten typischerweise einen Nichtigkeitsgrund dar.