5. Gemäss Art. 6 Abs. 1 KTR ist der Einzug der Kurtaxen in der Gemeinde C. und die jährliche Abrechnung Sache der Verkehrsvereins. Der Ertrag der Kurtaxe wird durch den Verkehrsverein verwaltet und im Sinne von Art. 9 verwendet (Abs. 2). Der Verkehrsverein hat dem Gemeinderat alljährlich Rechenschaft abzulegen (Abs. 3). Art. 6 KTR stützt sich auf Art. 14 altTG und wird neu durch Art. 17 TG abgedeckt, welcher die Delegation der