16 TG vorgegebenen zwingenden Inhalt auf. Insofern liegt auch keine Verletzung des Legalitätsprinzips im Abgaberecht vor (Art. 127 Abs. 1 BV), was von der Beschwerdeführerin auch nicht bestritten wird. Mit dem totalrevidierten Tourismusgesetz besteht daher für das geltende Kurtaxenreglement weiterhin eine genügende gesetzliche Grundlage im formellen Sinn, womit diesbezüglich weder ein Nichtigkeitsgrund noch ein erheblicher Mangel der vorinstanzlichen Entscheide erkennbar ist.