Seite 5 2016 geltenden Version nur geringfügig geändert wurden: Art. 15 Abs. 2 TG bestimmt neu, dass der Ertrag der Kurtaxe nebst der Finanzierung von touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen auch für Dienstleistungen, zur Unterstützung der Angebotsgestaltung im Tourismus sowie zur Gewährung von Beiträgen an Tourismusorganisationen zu verwenden ist. Art. 12 Abs. 1 altTG war diesbezüglich strenger: