Entgegen deren Auffassung führt es jedoch nicht ohne Weiteres zur Nichtigkeit, wenn sich ein Erlass auf ein revidiertes übergeordnetes Gesetz stützt, müssten doch ansonsten zahlreiche kantonale oder kommunale Erlasse als nichtig eingestuft werden. Die Beschwerdeführerin verkennt dabei, dass das Tourismusgesetz noch in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung (abrufbar unter http://www.bgs.ar.ch/app/de/texts_of_law/955.21/versions/709) wie das Fremdenverkehrsgesetz (abgedruckt in: Gesetzessammlung des Kantons Appenzell A.Rh., Fünfter Band, Nr. 708) vom 25. April 1976 datierte.