4.2 Wie die Beschwerdeführerin zutreffend ausführt, stützt sich das geltende Kurtaxenreglement noch auf das Fremdenverkehrsgesetz vom 25. April 1976. Entgegen deren Auffassung führt es jedoch nicht ohne Weiteres zur Nichtigkeit, wenn sich ein Erlass auf ein revidiertes übergeordnetes Gesetz stützt, müssten doch ansonsten zahlreiche kantonale oder kommunale Erlasse als nichtig eingestuft werden.