Auch inhaltlich entspreche es nicht mehr dem vom Tourismusgesetz abgesteckten Rahmen, so zum Beispiel betreffend Strafbestimmungen und Rechtsmittel. Beim Inkrafttreten des Fremdenverkehrsgesetzes hätten alle Gemeinden des Kantons ein neues Kurtaxenreglement erlassen. Die Verfügungen der Gemeinde C. bzw. der an ihre Stelle getretene Entscheid der Vorinstanz seien somit als nichtig einzustufen. Andernfalls wären diese Entscheide angesichts des gravierenden Mangels zumindest aufzuheben.