19 und 20 Abs. 1 JG). Die Beschwerdeführerin ist als Adressatin des angefochtenen Rekursentscheides formell beschwert. Als Inhaberin eines Hotelbetriebs ist sie durch die veranlagten Kurtaxen besonders berührt. Da auch die Form- und Fristerfordernisse erfüllt sind, ist auf die Beschwerde einzutreten.