Seite 2 B. Die A. betreibt in D. das Hotel am E.. Gestützt auf das Kurtaxenreglement vom 26. Februar 1978 stellte die Finanzverwaltung der Gemeinde C. der A. am 16. Januar 2018 für die Periode Juli - Dezember 2017 Kur- und Beherbergungstaxen im Betrag von CHF 940.-- in Rechnung (act. 8.1/4). Dagegen erhob die A. mit Eingabe vom 22. Januar 2018 (act. 2.3) beim Gemeinderat B. Einsprache u.a. mit dem Antrag, die Rechnung aufzuheben und die bereits bezahlten Beträge für die Logiernächte per 30.6.2017 zurückzuerstatten.