Bis zur unmittelbaren Ableitung in die ARA 37 m vor der G. ______mündung handelt es sich damit beim eingedolten B. ______ /B. ______kanal um den ursprünglich natürlichen Wasserkreislauf mit eigenem hydrologischen Einzugsgebiet, in welchem immer noch sämtliches Niederschlagswasser gesammelt und als Bachwasser abgeleitet wird und welcher bei Hochwasser nach wie vor bei seinem ursprünglichen Einlauf zusammen mit dem J. ______in die G. ______ einmündet (vgl. dazu auch den von der Beschwerdeführerin eingereichten Plan mit den Einzugsgebieten;