Seite 6 Hochwasser – zur Reinigung der ARA zugeführt werde. Zum Abwasser gehöre nicht nur das durch Gebrauch veränderte Wasser, sondern auch das in der Kanalisation stetig damit abfliessende Wasser sowie das von bebauten oder befestigten Flächen abfliessende Niederschlagswasser. Es sei somit nicht von Bedeutung, dass im B. ______kanal Wasser mitgeführt werde, das aus dem B. ______ stamme. Weil das Abwasser aus dem B. ______kanal der Reinigung zugeführt werde, könne es sich bei diesem nicht um ein Gewässer handeln.