sei der B. ______ als „bestehender Gemeindekanal“ und nicht als Gewässer qualifiziert. Im GEP von 1997 (act. 9.2.3) sei der B. ______kanal ebenfalls nicht als Gewässer gekennzeichnet. Im Zustandsbericht Kanalisation (act. 6.2/2d) werde festgehalten, dass der B. ______kanal der wichtigste Abwasserkanal von D. ______ sei, der einen grossen Teil des Dorfzentrums im Mischsystem entwässere. Letztlich ausschlaggebend sei aber, dass das Abwasser des B. ______kanals grundsätzlich – d.h. abgesehen von einer bestimmten Menge bei