Auf die Beschwerde ist daher einzutreten, soweit diese die wasserrechtliche Qualifikation des B. ______ zum Gegenstand hat. Nicht einzutreten ist jedoch auf die Beschwerde, soweit die Beschwerdeführerin darüber hinaus die Feststellung der sich dadurch für den Kanton Appenzell A.Rh. und die A. ______ ergebenden Rechten und Pflichten beantragt, da dieser Antrag nicht substantiiert ist und die entsprechenden Rechte und Pflichten im Rahmen eines konkreten Verfahrens/ Sanierungsprojekts separat zu klären sind.