_kanals könnte Auswirkungen auf die Zuständigkeit und die Kostenverteilung bei allfälligen Sanierungsmassnahmen zugunsten oder zulasten der Beschwerdeführerin haben (vgl. dazu Art. 59 des Gesetzes über die Einführung der Bundesgesetze über den Umweltschutz und über den Schutz der Gewässer (Umwelt- und Gewässerschutzgesetz, UGsG, BGS 814.0 und Art. 15 ff. des Gesetzes über den Wasserbau und die Gewässernutzung, WBauG, bGS 741.1), womit sich die Feststellung der Rechtsnatur des Gewässers auf ihren Hoheitsbereich auswirkt. Die Beschwerdeführerin ist zudem Eigentümerin von mehreren Grundstücken im Einzugsgebiet des B. ___