1.3 Zur Erhebung einer Beschwerde ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Zur Wahrung eigener öffentlicher Interessen steht das Beschwerderecht auch den Gemeinden zu (Art. 59 i.V.m. Art. 32 Abs. 2 VRPG). Die vorliegend strittige Qualifikation des B. ______kanals könnte Auswirkungen auf die Zuständigkeit und die Kostenverteilung bei allfälligen Sanierungsmassnahmen zugunsten oder zulasten der Beschwerdeführerin haben (vgl. dazu Art.