9.1) sah vor, dass der B. ______ in diesem Abschnitt als Mischwasserkanal zu führen ist. Mit der Inbetriebnahme der Abwasseranlage I. ______ wurde das Gewässer mit einem Zulaufkanal ca. 37 m vor der ursprünglichen G. ______einmündung in die Abwasseranlage (ARA) umgeleitet. Der ursprüngliche Einlauf auf der Parzelle Nr. 0003 in die G. ______, über welchen auch der als öffentliches Gewässer ausgeschiedene J. ______ in die G. ______ einmündet, blieb bestehen und dient heute der Hochwasserentlastung. Der B. ______ wird seither im eingedolten Bereich als B. ______kanal bzw. C. ______ bezeichnet (GPK 1977; act. 9.2; Übersichtsplan