Gegenstand des strittigen Bauvorhabens bildet die Verlängerung der bestehenden Erschliessungsstrasse um durchschnittlich rund 8 m und einer Breite von 3.25 m, um die berechtigte Parzelle Nr. 005 mit der bestehenden Erschliessungsstrasse zu verbinden. Gemäss dem Situationsplan zum Baugesuch Nr. 0001 (act. 8.6.1/1) hält das geplante Strassenstück die Lage der auf dem Situationsplan Mutation Nr. 007 skizzierten Erschliessungsstrasse ein. Durch die vorgesehene Breite von 3.25 m wird die im Dienstbarkeitsvertrag festgelegte Breite von 4 m zudem nicht überschritten.