H. Mit Schreiben vom 2. März 2020 (act. 15) liess der Beschwerdeführer unter Aufrechterhaltung der Anträge eine Replik einreichen, wozu sich die Beschwerdegegner ebenfalls unter Aufrechterhaltung der Anträge mit Duplik vom 20. April 2020 (act. 19) vernehmen liessen. I. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Seite 4 Erwägungen