C. Mit Entscheid vom 24. Juli 2018 (act. 8.6.1/1) bewilligte die Baubewilligungskommission E. das Baugesuch betreffend die Verlängerung der Erschliessungsstrasse. Gleichzeitig wies sie die dagegen gerichtete öffentlich-rechtliche Einsprache von A. ab. Die privatrechtlichen Einsprachepunkte wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Gegen diesen Entscheid liess A., vertreten durch RA AA., mit Eingabe vom 15. August 2018 (act. 8.6.1/2) beim Gemeinderat C. Rekurs erheben mit dem Antrag, den Entscheid aufzuheben und die Einsprache gutzuheissen. Mit Entscheid vom 18. September 2018 (act. 8.6.1/6) wies der Gemeinderat C. den Rekurs ab.