B. Die Grundeigentümer beabsichtigen, auf der Parzelle Nr. 005 ein Mehrfamilienhaus zu erstellen und für dessen Erschliessung die auf der Nachbarparzelle Nr. 001 endende Erschliessungsstrasse durch ein Strassenstück bis zur Parzelle Nr. 005 zu verlängern. Dazu reichten D., ehemalige Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 005, sowie die neuen Grundeigentümer B.1 und B.2 bei der Baubewilligungskommission E. je ein separates Baugesuch ein.