A. B.1 und B.2 sind Grundeigentümer der Parzelle Nr. 005. Gemäss kommunalem Zonenplan Nutzung liegt die Parzelle am östlichen Bauzonenrand des Weilers F. in der Wohnzone W1.4. Sie ist unüberbaut und verfügt über keine Grundstückzufahrt. Die benachbarten überbauten Parzellen Nrn. 004, 001 und 002 werden durch eine private Erschliessungsstrasse erschlossen, welche von der Gemeindestrasse G. nordöstlich abzweigt und auf der Parzelle Nr. 001 endet. Diese Erschliessungsstrasse ist nicht ausparzelliert, sondern bildet Bestandteil der Parzellen Nrn. 003, 002 und 001.