Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. c) der Vorvorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. d) der Beschwerdegegner: Die Beschwerde von A. vom 17. Oktober 2019 gegen den Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 13. September 2019 sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Sachverhalt