In Gutheissung der vorliegenden Beschwerde sei der Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 13. September 2019 betreffend Baubewilligung für die Verlängerung der Erschliessungsstrasse auf Parz. Nr. 001 sowie Neubau Mehrfamilienhaus auf Parz. Nr. 005, samt den drei vorangehenden Einsprache-, Bewilligungs- und Rekursentscheiden des Gemeinderats C. vom 18. September 2018 aufzuheben und es sei auf die entsprechenden Baugesuche vom 1. November bzw. 10. November 2017 nicht einzutreten bzw. sie seien abzuweisen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanz: