Lediglich 6 Gewerbe weisen eine grössere Distanz als 8 km zu dem weitest entfernten Grundstück auf, wovon bei deren vier besondere Umstände vorliegen (Familienbesitz). Es gibt keine Anhaltspunkte, dass es sich bei der Mehrheit der aufgeführten Betriebe nicht um eine repräsentative Anzahl vergleichbarer Betriebe im Appenzeller Mittelland handelt, zumal der Beschwerdeführer diesbezüglich keine entge-