Die Vorinstanz hat mit der Berechnung der Bewirtschaftungsdistanzen (act. 7.1) aufgezeigt, dass im Appenzeller Mittelland bei 75 landwirtschaftlichen Gewerben mit einer Betriebsgrösse von über 20 ha die durchschnittliche Distanz zum weitest entfernten bewirtschafteten Grundstück 3.9 km beträgt. Lediglich 6 Gewerbe weisen eine grössere Distanz als 8 km zu dem weitest entfernten Grundstück auf, wovon bei deren vier besondere Umstände vorliegen (Familienbesitz).