B. Mit Beschluss vom 19. August 2019 (act. 2.1) lehnte die Bodenrechtskommission den Erwerb des Grundstücks Nr. 0001 aufgrund der Lage ausserhalb des ortsüblichen Bewirtschaftungskreises ab. C. Gegen diesen Beschluss liess A. (im Folgenden: Beschwerdeführer), vertreten durch AA. mit Eingabe vom 25. September 2019 (act. 1) beim Obergericht mit den eingangs erwähnten Rechtsbegehren Beschwerde erheben.