Der mit Rechnung vom 28. August 2020 (act. 38) von der Geoinfo AG geltend gemachte Totalbetrag von Fr. 1‘640.25.-- (inkl. 7.7% MWSt.) ist ausgewiesen. Die Beschwerdegegnerin hat diesen Teilbetrag an die Gerichtskasse zu leisten, da diese die Rechnung im Sinne einer Bevorschussung beglichen hat. Der Beschwerdegegnerin werden damit gesamthaft Verfahrenskosten von Fr. 6‘640.25 auferlegt. Da sich die Beigeladene nicht aktiv am Beschwerdeverfahren beteiligt hat, bleibt dieses Verfahren für sie ohne Kostenfolge.