Seite 10 Entwässerungsgraben und sei für die Eigentümer überhaupt nicht nutzbar. Die Erschliessung der Parzelle Nr. 0004 über die bestehende Zufahrt sei völlig unsinnig. Diese Variante würde für jede Fahrzeugbewegung einen unnötigen Mehrweg von rund 70 m ausmachen. Zudem würde die - parallel zur F._Strasse verlaufende - Zufahrt aufgrund der bestehenden Topografie übermässig steil ausfallen.