Seite 9 „Stand der Erschliessung“ als im GIS baureife Wohnzone bezeichnet. Damit sei offensichtlich eine hinreichende Erschliessung sichergestellt. Die Parzelle Nr. 0004 sei durch die bestehende Zufahrt ohnehin hinreichend erschlossen, diene diese doch seit Jahrzehnten als Zubringer zum dort befindlichen Einfamilienhaus, welches im Rahmen des vorliegenden Bauvorhabens saniert und ausgebaut werden solle. In Bezug auf die Parzelle Nr. 0003 sei eine eigentliche Erschliessung gar nicht notwendig, da diese ohne Einbezug weiterer Parzellen gar nicht überbaut werden könne.