Bei der geplanten Einfahrt zur Tiefgarage entspreche die Dimensionierung der Einfahrt und deren technische Ausgestaltung den massgeblichen technischen Anforderungen des Baureglements bzw. VSS-Normen. Eine Weiterführung der zu verbeiternden bestehenden Zufahrt in Richtung Osten (zum projektierten Mehrfamilienhaus) sei aufgrund der topografischen Verhältnisse (sehr steiler Abhang zur Strasse) und des geplanten Anbaus an die Nordfassade des Einfamilienhauses nicht realistisch. Eine Inanspruchnahme der Parzellen Nr. 0001 und 0002 im Rahmen der im Baugesuch projektierten Zufahrten erscheine als verhältnismässig.