Einlenker sind mit Ausrundungen von mindestens 3.0 m Radius zur Strassenlinie zu erstellen (Abs. 2). Ausfahrten dürfen auf einer Länge von mindestens 5.0 m ab der Strassenlinie ein Längsgefälle von höchstens 6.0 % aufweisen. Im Übrigen darf ein Gefälle von 15 % nicht überschritten werden (Abs.3). 5.2 Die Vorvorinstanz kommt im Entscheid vom 3. Oktober 2018 (act. 7.1/1) zum Schluss, dass die bisher bestehende Zufahrt auf der Parzelle Nr. 0004 zur F._Strasse, welche die Parzelle Nr. 0001 bereits geringfügig tangiere, nach Angaben der Beschwerdegegnerin nur rund 1.4 m breit sei. Die Zufahrt präsentiere sich als blosse Fahrspur, die über Wiesland