7 der VSS Norm 640 050 (Grundstückzufahrten) muss eine Grundstückzufahrt bei Quartiererschliessungsstrassen eine minimale Breite von 3.0 m aufweisen. Das kommunale Baureglement (BauR) bestimmt zudem in Art. 20 Abs. 1, dass Ausfahrten und Vorplätze an Strassen so zu gestalten sind, dass durch ihre Benützung der Verkehr weder behindert noch gefährdet wird. Die notwendigen Sichtverhältnisse müssen gewährleistet bleiben. Die technischen Anforderungen an Ausfahrten haben der entsprechenden Nutzweise und Nutzungsintensität zu entsprechen. Einlenker sind mit Ausrundungen von mindestens 3.0 m Radius zur Strassenlinie zu erstellen (Abs. 2).