Als Mitinitiantin der erwähnten Baugesuche hat sie die Beschwerdegegnerin in der Vereinbarung vom 11. Juli 2018 mit der Interessenwahrung im vorliegenden Verfahren bevollmächtigt (act. 7.4.7/4). Damit hat E. an der Einräumung der strittigen Fahr- und Wegrechte über die Parzelle Nr. 0004 zur Realisierung der Bauvorhaben ein unmittelbares Interesse, weshalb sie als Beigeladene ins vorliegende Verfahren einbezogen wurde.