Seite 5 zess, 2000, Rz. 315). Durch die Beiladung wird das Urteil auch für die Beigeladenen verbindlich (Urteil des Bundesgerichts 9C_245/2017 vom 11. Dezember 2017 E. 3.2). Die Parzelle Nr. 0004 von E. ist unmittelbar durch die strittigen Hinterliegergesuche betroffen. Als Mitinitiantin der erwähnten Baugesuche hat sie die Beschwerdegegnerin in der Vereinbarung vom 11. Juli 2018 mit der Interessenwahrung im vorliegenden Verfahren bevollmächtigt (act.