K. Mit Schreiben vom 18. August 2020 (act. 35) und 31. August 2020 (act. 37) liessen sich die Beschwerdegegnerin und die Beschwerdeführer zum Ergebnis des Augenscheins vernehmen. L. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Seite 4 Erwägungen