J. Am 2. Juli 2020 fand von Amtes wegen ein Augenschein statt, wobei die Grenzpunkte der Parzellen Nrn. 0004, 0001 und 0002 sowie der Strassenanstoss der Parzelle Nr. 0004 durch die vom Obergericht beauftragte Geoinfo AG zuvor markiert worden waren. Am Augenschein konnte festgestellt werden, dass die Parzelle Nr. 0004 mit einer Breite von rund 3.85 m an die F._Strasse anstösst. Hinsichtlich der übrigen Ergebnisse kann auf das Augenscheinprotokoll inkl. Beilagen (act. 28 -30) verwiesen werden.