Seite 2 im nordwestlichen Teil an die F._Strasse an. Im übrigen Bereich (ostwärts) zwischen der Parzelle Nr. 0004 und der F._Strasse liegt ein schmaler Landstreifen, der ebenso wie die jeweiligen Strassenabschnitte zu den Parzellen Nrn. 0001, 0002 und 0007 gehört. Die Parzelle Nr. 0003 hat keinen Anstoss zur F._Strasse. Die Eigentümer der Parzellen Nrn. 0003 und 0004 verfügen weder über ein persönliches noch ein dingliches Recht, die zu den Parzellen Nrn. 0001, 0002 und 0007 gehörenden Landstreifen südlich der F._Strasse zu benutzen, um auf ihre Grundstücke zu gelangen.