Dazu kommen die geltend gemachten Barauslagen von Fr. 296.40 sowie 7.7% für die Mehrwertsteuer, was zu total Fr. 3‘550.20 bzw. Fr. 887.55 je Verfahren führt. Diese Entschädigung geht ausgangsgemäss je zur Hälfte zu Lasten der Vorinstanz und der Vorvorinstanz.