I. Mit Eingaben vom 11. November 2019 (act. 8) und 14. November 2019 (act. 10) liessen sich das Departement Bau und Volkswirtschaft (im Folgenden: Vorinstanz) und der Gemeinderat B. ______ (im Folgenden: Vorvorinstanz) mit den eingangs erwähnten Rechtsbegehren zur Beschwerde vernehmen. J. Am 27. Februar 2020 fand die vom Beschwerdeführer beantragte mündliche Verhandlung statt. Diesbezüglich kann auf das Protokoll (act. 14) sowie das Plädoyer (act. 15) verwiesen werden. K. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen.