Seite 2 aufzuheben und vom Erlass einer Planungszone über die Grundstücke Nrn. 0001 und 0002 abzusehen. D. Gemäss einem Artikel aus dem St. Galler Tagblatt vom XX.XX.2018(act. 9.1.2/7) wurde Gemeindepräsident C. ______ an der Generalversammlung der D. ______ in den Verwaltungsrat gewählt. Die D. ______ ist Eigentümerin der am Bauzonenrand liegenden Parzellen Nrn. 0003, 0004, 0005 und 0006. Diese Parzellen wurden allesamt nicht mit einer Planungszone überlagert.