B. Mit Beschluss vom 3. April 2018 (act. 9/8.2d) erliess der Gemeinderat B. ______ über zahlreiche Grundstücke im Gemeindegebiet eine Planungszone. Von dieser sind auch der östliche (unüberbaute) Teil der Parzelle Nr. 0001 und die Parzelle Nr. 0002 betroffen (act. 9/8.2.1). Die Planungszone wurde öffentlich bekannt gemacht und lag vom 1. Mai 2018 bis 30. Mai 2018 öffentlich auf. C. Dagegen liess A. ______, vertreten durch RA AA. ______, mit Eingabe vom 30. Mai 2018 (act. 9/8/2.2) beim Gemeinderat Einsprache erheben u.a. mit dem Antrag, den Beschluss