Vielmehr muss geprüft werden, ob die durchschnittliche Kosteneinheit des konkret beschädigten Gebäudeteils wertmässig derjenigen der übrigen Gebäudeteile tatsächlich entspricht. Trifft dies zu, kann die Abschätzung nach dem Verhältnis der beschädigten zur intakten Gebäudekubatur erfolgen. Andernfalls muss der Zerstörungsgrad nach dem Verhältnis der zerstörten effektiven Werte zum Gesamtversicherungswert ermittelt werden. Unterschiedliche Wertkonstellationen bei einzelnen Gebäudeteilen sind daher, sofern der Versicherungswert aufgrund eines durchschnittlichen Kubikmeterpreises berechnet wurde, bei der Abschätzung zu berücksichtigen (vgl. dazu RÜEGG, a.a.O., S. 249 ff., mit Hinweis auf